Erklärung zur Barrierefreiheit

Gültigkeit

Der Fachverband Energie- und Gebäudetechnik Deutschland e.V. (FEG Deutschland e.V.) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Eine Verpflichtung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ergibt sich jedoch nicht, da die Inhalte dieser Webseite nicht unter §1 (3) BFSG fallen, da der Hauptzweck der Webseite im B2B liegt. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.feg-deutschland.de

Diese Webseite ist nicht mit der Verordnung „Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0)“ vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. 

  • Die Inhalte der vorgenannten Webseite sind auch aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach §17 BFSG nicht barrierefrei.
  • Wir halten schon einige Regeln ein, aber manche Bilder oder Texte auf diesen Seiten sind noch nicht barrierefrei.

Diese Erklärung wurde am 12.09.2023 erstellt und zuletzt am 26.02.2024 überprüft. Die Methode zur Erstellung der Erklärung und zur Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@feg-deutschland.de. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter info@feg-deutschland.de einholen. 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist: 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Kontaktdaten der Marktüberwachungsbehörde