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Kurzinfo: Inflationsausgleichsprämie beim FEG Deutschland

14.03.2023

Mit der Märzabrechnung wird für alle Arbeitnehmer aller Entgeltgruppen eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 € zusätzlich zum geschuldeten Entgelt ausbezahlt.

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine anteilige Leistung, die sich nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit bemisst. Auszubildende erhalten 500€.

Weiterhin erfolgt am 01. Juli 2023 eine weitere Erhöhung des Stundenentgelts um 1,00 €, die monatlichen Ausbildungsvergütungen werden um 60€ angehoben.